Da hat es jemand aber ganz eilig! Am Dienstag verurteilte das Landgericht Halle AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zu 13 000 Euro Geldstrafe. Bereits einen Tag später beantragte sein Anwaltsteam eine Revision des Urteils.
Zeit dafür wäre bis eine Woche nach Urteilsverkündung gewesen, also bis 21. Mai, 24 Uhr. Wie Gerichtssprecherin Dr. Adina Kessler-Jensch bestätigte, ging der Antrag bereits am 15. Mai in der Geschäftsstelle des Landgerichts ein. Damit ist klar: Das Urteil der 5. Strafkammer am Landgericht Halle ein schriftliches Urteil formulieren.
Die drei Höcke-Anwälte hatten es am Dienstag nicht nur eilig, aus dem Gericht zu kommen. Auch bei der Revision waren sie schnell. Von links: Ralf Hornemann, Dr. Ulrich Vosgerau , Philip Müller . Außerdem muss der Politiker, sollte diese Entscheidung Rechtskraft erlangen, auch die Kosten des gesamten Verfahrens tragen.
Bei einer Revision wird das gesamte Verfahren vor einem anderen Gericht NICHT neu aufgerollt und die Umstände der Tat werden auch NICHT erneut untersucht. Das Urteil wird lediglich auf Rechtsfehler überprüft. Zuständig ist dafür bei einer Entscheidung eines Landgerichts der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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