Die Stadt Zürich hat die Mietregeln verschärft. Eine Frau weigert sich aber, aus ihrem Sechszimmerhaus auszuziehen – und bekommt vom Obergericht recht.
In Zürich lässt sich nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Die Stadt Zürich hat deshalb die Regeln für Mieter städtischer Wohnungen verschärft, darf diese aber nur bedingt umsetzen. - keystoneEine Frau, die seit fast 30 Jahren in einem Sechszimmerhaus wohnt, muss aber nicht raus.Die Stad Zürich will die verschärften Regeln auch auf Mieter, die schon lange in städtischen Wohnungen leben, ausweiten, stösst dabei aber auf Probleme.
Darin wird festgelegt, dass die Zahl der Räume die Zahl der Bewohner um höchstens eins überschreiten darf. Zudem darf der Lohn maximal das Sechsfache der Miete betragen. In den nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Mietverträgen sind diese Bedingungen niedergeschrieben, ältere wurden angepasst. Bei den 4900 nachträglich verschärften Verträgen galt eine fünfjährige Schonfrist. Mietenden, die die Bedingungen nicht erfüllten, wurden mindestens zwei Ersatzwohnungen angepasst. Wer diese ablehnte, dem drohte die Kündigung. Die Schonfrist ist nun abgelaufen, rausgeworfen wurde niemand – wegen des Zürcher Obergerichts.Gemäss den städtischen Regeln müsste die Frau vier Mitbewohner haben oder in eine Zweizimmerwohnung umziehen.
Auch beim Mieter mit dem wohl zu hohen Lohn kritisiert das Obergericht die Stadt: Eine Verschärfung der Maximalverdienstklausel sei nachträglich nicht zumutbar. Das Gehalt dürfe nicht plötzlich zum Kündigungsgrund werden. Ganz allgemein hält dasAbgeschlossen ist die Sache aber noch nicht, die Stadt ist mit dem Entscheid nicht einverstanden. Denn es gebe plausible und breit abgestützte Gründe für die Anpassung der Mietverträge.
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