Zürcher Bankdirektor erstreitet sich Zehntausende Franken Bonus

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Ein ehemaliger Banker bekommt einen Bonus von 90'000 Franken – das Obergericht gibt ihm Recht.

Ein ungewöhnliches Urteil hat das Zürcher Arbeitsgericht behandelt. Es geht um einen Mann, der 1991 in einer Zürcher Bank eine Lehre begann und sich bis in die Direktionsetage hocharbeitete, wie es im unlängst veröffentlichten Jahresbericht heisst. 2013 – nach über 20 Jahren – erhielt der Bankdirektor die Kündigung. Über die Gründe erfährt man im Urteil nichts, dafür über die Entschädigungen, die der Mann erhalten hat.

Offensichtlich war der Geschasste damit nicht zufrieden, denn er verlangte vor Arbeitsgericht einen Spezialbonus für das Jahr 2011, weil er nach eigenem Dafürhalten im Jahr 2012 zu wenig verdient hatte – nämlich: 278'941 Franken. Das Arbeitsgericht stand nun vor der Frage, ob der verlangte Bonus als freiwillige Leistung, als Gratifikation der Bank oder als effektiver Lohnbestandteil anzusehen ist. Bei seinem Entscheid stützte sich das Gericht auf die Rechtssprechung am Bundesgericht. Dieses hatte festgelegt, dass bei Top-Verdienern mit sehr hohen Einkommen kein Anlass besteht, über das Arbeitsrecht korrigierend einzugreifen.In diesem Fall ist umstritten, ob der Bankdirektor ein Top-Verdiener ist oder nicht.

Für das Arbeitsgericht darf man bei der Ermittlung des Einkommens nicht isoliert auf das Jahr 2012 abstellen, da es bei der Entlöhnung je nach Jahr erhebliche Schwankungen gebe. Zudem hat der Mann mit der Kündigung eine Abgangsentschädigung bekommen, die ihm 2013 ein Jahreseinkommen von 431'000 Franken bescherte. Auch hier stützte sich das Arbeitsgericht auf die bundesgerichtliche Rechtssprechung und wies die Forderung des Klägers ab.

Erhalten hat der Mann das Geld allerdings noch nicht, weil die Bank den Entscheid des Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen hat.Das Zürich-Team der Redaktion versorgt Sie hier mit Nachrichten aus Stadt und Kanton.Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.

 

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