In der Schweiz ist der Wirkstoff seit 2012 verboten, in der EU seit 2003: Atrazin, ein Herbizid, das vor allem zur Unkrautbekämpfung im Maisanbau verwendet wird, kann beim Menschen bei längerer oder wiederholter Exposition allergische Hautreaktionen verursachen und die Organe schädigen, wie das Bundesamt für Umwelt schreibt. Für Wasserorganismen sei es «sehr giftig».
Erlaubt ist es dagegen, Atrazin zu exportieren. An dieser Regel will der Bundesrat festhalten. In seinem Auftrag hat das Uvek, das Departement von Simonetta Sommaruga , nun aber einen Vorschlag ausgearbeitet, der die Hürden für die Ausfuhr erhöhen soll.
Der Vorschlag des Uvek ist für den Branchenverband umso unverständlicher, als er den Schutz von Mensch und Umwelt in den Einfuhrländern nicht verbessere. Wirkungsvoll wäre es dagegen laut Sennhauser, wenn die Schweiz anderen Staaten beim Management der Chemikalien verstärkt helfen würde, so wie dies im Rotterdamer Abkommen vorgesehen ist.
Wirksam ist nach Ansicht der Umweltverbände einzig ein Exportverbot für hierzulande verbotene Pestizide. Ein entsprechender Vorstoss von Nationalrätin Lisa Mazzone ist im Parlament hängig. Schenkel von Greenpeace kann nicht verstehen, weshalb Wirkstoffe, die hier nicht erlaubt sind, überhaupt hergestellt und in Schwellen- und Entwicklungsländer exportiert werden sollen.
Sehr guter Beitrag.
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