Anschlüsse mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale zum Strassenschacht schalten die Konkurrenz aus und sind kartellrechtlich nicht zulässig, wie Weko-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher an der Jahresmedienkonferenz am Dienstag in Bern erklärte.hält diese bis zum Abschluss des Verfahrens unter Verschluss. Zum Inhalt schwiegen sich Baudenbacher und Weko-Direktor Patrik Ducrey unter Hinweis auf das Amtsgeheimnis aus.
Der Kampf gegen die Hochpreisinsel bilde das dritte Augenmerk. Hier gehe es um Marktabschottungen, Verhinderung von Parallelimporten und ähnliches. Weiterer Schwerpunkt ist gemäss dem Direktor die Gesetzgebung. Dabei versucht die Weko zu verhindern, dass Branchen ihre Partikularinteressen allzu stark durchsetzen können.
Ducrey zeigte sich erstaunt über die wenigen eingegangenen Anzeigen. Er wertete das aber als gutes Zeichen für die Wirksamkeit des Gesetzes. Aktuell laufen nach seinen Angaben Untersuchungen wegen Trinknahrungsimporten aus Deutschland in der Pharmabranche, Bücherimporte aus Frankreich und mutmassliche missbräuchliche Händler-Kündigungen in der Autobranche. Die ersten beiden Fälle sollten im Sommer abgeschlossen sein.
Glasfaserstreit Wettbewerbskommission Kartellgesetz Hochpreisinsel
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