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Einzig die Elektrizitätswerke der grossen Städte verzichten auf Pauschalen. Im Rest des Landes schwankt deren Höhe zwischen ein paar Dutzend und 180 Franken pro Jahr. Ein 5-Personen-Haushalt hingegen, der mit einer Wärmepumpe heizt und einen Tumbler sowie einen Elektroboiler benutzt und deshalb 13’000 Kilowattstunden verbraucht, zahlt in Klosters 3250 Franken für den Strom. Die Grundgebühr macht davon nur etwas mehr als ein Zwanzigstel aus.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission sieht aber keinen Grund zum Einschreiten. Mit dem Grundtarif würden in der Regel verwaltungsinterne und allgemeine Aufwände gedeckt, die nicht individuell angerechnet werden können, die jedoch anfallen, auch wenn kein Strombezug erfolgt, erklärt Sprecherin Antonia Adam.
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