Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieSie sind bei vielen Hauseigentümern beliebt: Schottergärten, möglichst noch mit einer Folie unterlegt. Auf dass ja kein Grün mehr wachse, das regelmässig geschnitten oder gar gejätet werden muss.
Bloss: Ökologisch sind solche Flächen nicht, und in Zeiten des Klimawandels sorgen sie auch für eine zusätzliche Erwärmung. Weshalb Solothurn die Steinflächen als erster Kanton. Im April hat der Kantonsrat nach langem Ringen entsprechende neue Bestimmungen im Planungs- und Baugesetz definitiv genehmigt. Nein sagte nur die SVP.
Wichtigster Punkt im revidierten Gesetz ist der Baumschutz. Gemeinden dürfen künftig den Erhalt von Bäumen mit einem Umfang von mehr als einem Meter vorschreiben. Und grosse Bäume dürfen näher an die Grenze zum Nachbarn gepflanzt werden: Der Mindestabstand ist neu vier statt wie bisher acht Meter. Noch gilt das revidierte Planungs- und Baugesetz nicht. Nach Angaben der Baudirektion wird es voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres in Kraft treten.
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