Am helllichten Tag, vor zahlreichen Augenzeugen düst eine Frau mit dem Velo durch den HB Zürich. Begeht sie damit eine Straftat?zwischen den Menschen hindurch, die für alle Bahnhöfe der Schweiz gilt, gibt es eine ganze Liste von verbotenen Tätigkeiten. Eine davon ist das «Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf Perrons, Rampen, Treppen, in Hallen, Passagen und Unterführungen».Das hat diese Frau nicht getan – sie radelt quer durch den vollen HB Zürich.
Die 20-Jährige erzählt: «Ich bin auch mal mit dem Velo durch den Bahnhof gefahren, allerdings in Worblaufen, einem Vorort von Bern. Was wahrscheinlich viele Bahnhöfe gemeinsam haben, ist, dass der Boden mega rutscht.» Das sei ihr auch zum Verhängnis geworden, so Miranda. «Es war etwa 11 Uhr abends, da hab ich mit niemandem mehr am Bahnhof gerechnet. Doch falsch gedacht, es kam mir doch noch einer entgegen. Ich bin erschrocken, wollte einen Schlenker machen und bin voll ausgerutscht. Zum Glück ist nichts Schlimmes passiert.»nach. Denn eine weitere verbotene Tätigkeit ist das «Sitzen auf Boden und Treppen». Etwas, das in jedem Bahnhof täglich vorkommt.
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