Um 11.30 endete die Urteilsverkündung im Amtshaus Solothurn . In Kürze findest du hier eine Zusammenfassung des Urteils und der Aussagen der Täterin.Eine Genugtuung für die Älteste Tochter wurde anerkannt. Das Gericht ist der Meinung, dass sie in diesem Fall besonders verletzlich sei, da sie während der Tat in derselben Wohnung war. Die Genugtuung beläuft sich auf 70'000 Franken.Das Vorleben in Brasilien spiele bei der Verurteilung eine Rolle.
Bei der Tötung der Mädchen habe es einen gewissen Kraftaufwand gebraucht. Mit beiden Händen musste die Mutter das Messer in die Herzen stechen. In der Handlung habe es einen Unterbruch gegeben. Zuerst tötete sie die eine Tochter, die dabei aufschrie. Die älteste Schwester habe das gehört, aber nicht reagiert. Ein Schrei kam auch von der anderen Tochter. Ihr sagte sie zuvor, dass sich ihre Schwester geschnitten habe. Aus der Sicht des Gerichts war es mehrfacher Mord.
«Ich bin davon ausgegangen, dass sie litten» habe die Schuldige gesagt. Sie wollte mit ihrer Tat ihre Kinder von ihrem Leid befreien. Die Idee von der Kindstötung könnte aber auch plötzlich gekommen sein. Auch möglich sei es, dass sie wegen eines Scheidungsvorschlages ihres Mannes gekränkt war und ihm deshalb das Wertvollste wegnehmen wollte.
Die am Tatort gefundenen handschriftlichen Briefe weisen auf einen möglichen Plan der Selbsttötung hin. Die Beschuldigte wollte in diesem Fall ihrem Ex-Mann die Kinder nicht überlassen. Abschliessend hält der Gutachter fest, dass man die Tat nur ungenügend verstehen könne, wenn man nur auf eine dieser Hypothesen eingehe.Die Mutter war von Anfang an geständig. Sie gibt vor Gericht zu, ihre beiden Töchter ins Herz gestochen zu haben.
«Sie wollte die Kinder umbringen. Das hat sie auch so gestanden. Sie nahm dafür das grosse Küchenmesser», sagt die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer. Das Motiv sei Rache gewesen: Die Angeklagte habe dem Kindsvater grösstmöglichen Schaden zufügen wollen, da sie nicht damit klar gekommen sei, dass er sich von ihr trennte und seine neue Lebenspartnerin ein gutes Verhältnis zu den Töchtern hatte.
Urteil Amtshaus Solothurn Genugtuung Älteste Tochter Brasilien Verurteilung
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