Nach dem knappen Nein zur Konzernverantwortungsinitiative soll der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag rasch in Kraft treten. Der Bundesrat hat nun die Details in die Vernehmlassung geschickt.Nach der Ablehnung verschiedener Beschwerden im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative macht der Bundesrat vorwärts. Er hat die Details des vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung geschickt.
Vergangenen November war die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt " knapp abgelehnt worden. Sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird, kann der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten. Nach der Erledigung mehrerer Abstimmungsbeschwerden durch das Bundesgericht wird die hunderttägige Referendumsfrist bald anlaufen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Damit die neuen Bestimmungen möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten können, hat die Regierung nun die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Der Entwurf der neuen Verordnung regelt, welche Unternehmen neue Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit erfüllen müssen und welche davon befreit sind.
Ferner enthält sie die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für KMU sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Die neuen Bestimmungen sind laut dem Bundesrat weitgehend mit entsprechenden Regulierungen im europäischen Umfeld abgestimmt.Fehler gefunden?
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