Unter oder über 18? – schwierige Altersprüfung bei Asylsuchenden

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Unter den Asylsuchenden in der Schweiz sind viele unbegleitete Minderjährige. Ihnen stehen mehr Rechte zu als erwachsenen Geflüchteten. Doch Pässe, mittels denen das Alter überprüft werden könnte, haben die meisten von ihnen nicht. Die Behörden setzen deshalb auf medizinische Untersuchungen, um das Alter zu bestimmen.

Holger Wittig, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin in Basel, bittet einen jungen Mann ins Untersuchungszimmer. Der Mann sagt, er komme aus Mali. Er will anonym bleiben. Einen Pass habe er nicht, stattdessen legt er den Ausweis auf den Tisch, den er von den Migrationsbehörden bekommen hat. Auf dem Dokument steht, dass der Mann am 6. Mai 2006 geboren wurde. Zum Untersuchungszeitpunkt wäre er damit knapp unter 18 Jahre alt.

Kein Pass, Altersangabe zweifelhaftDer Mann aus Mali ist möglicherweise einer von vielen sogenannten UMA, unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, die in die Schweiz geflüchtet sind und deren Zahl in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Ihnen stehen mehr Rechte zu als Volljährigen und sie geniessen besonderen Schutz. Das Problem: Oft haben die Flüchtenden keine Pässe und geben sich jünger aus, als sie sind.

Wachstumsfugen geben HinweiseBei der Untersuchung kommt auch ein Röntgengerät zum Einsatz: Die Fachleute beurteilen den Fortschritt der Knochen anhand von Röntgenbildern des Gebisses und des Handgelenks. Entscheidend seien die sogenannten Wachstumsfugen, wie Wittig anhand eines früheren Röntgenbilds erklärt.

Diese mögliche Ungenauigkeit sorgt denn auch für Kritik bei Flüchtlingsorganisationen. Auch die Untersuchungen an sich seien ein Problem: «Solche Untersuchungen werden von den Behörden unterdessen routinemässig angeordnet. Sie sind ein Eingriff in die Privatsphäre der Kinder», sagt Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Im Zweifelsfall müsse immer davon ausgegangen werden, dass die Person minderjährig ist, fordert Engeler.

 

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