«Schwarze Schafe sind ein Problem für den Standort.» Die Arbeitsbedingungen in der Branche hätten sich aber stark verbessert, sagt ein Oberländer Hotelier: Dorfzentrum von Adelboden.
Zudem hätten die Angestellten ihrem Chef 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung stehen müssen. Einen Mann klopfte der Hotelbesitzer immer wieder in den freien Stunden aus seinem Zimmer und forderte ihn zur Arbeit auf. «Ich konnte nicht mehr schlafen, weil ich nie wusste, wann er mich wieder rufen würde», sagt der Mann.
Als die Coronapandemie ab Frühjahr 2020 den Tourismus stark einschränkte, beantragte der Hotelbesitzer Kurzarbeitsentschädigung vom Bund und gab den voraussichtlichen Arbeitsausfall mit 75 Prozent an. Heisst: Die Angestellten hätten fortan nur 25 Prozent arbeiten dürfen. Doch die bereits erwähnte 24/7-Verfügbarkeit ging laut Aussagen der ehemaligen Angestellten weiter.
Verhindern sollten solche Fälle die Kontrollstelle des Gesamtarbeitsvertrags im Schweizer Gastgewerbe und die kantonale Arbeitsmarktkontrolle. Zudem können sich Arbeitnehmer:innen mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen an eigens dafür eingerichtete Schlichtungsbehörden wenden.
Ein ehemaliger Angestellter erklärt, dass er mit der Schlichtungsbehörde in Kontakt stehe, der Prozess aber überfordernd sei. «Das Gesuch alleine und mit meinen Deutschkenntnissen zu stellen, ist zu kompliziert», sagt der Mann. Den anderen Mitarbeitenden war die Behörde nicht bekannt. Mauro Moretto von der Unia geht davon aus, dass der Hotelbesitzer diese Uninformiertheit ausnutzte.
Der Hotellerieverband schreibt auf Anfrage, dass er seine Mitglieder fortlaufend über die geltenden Bestimmungen des L-GAV und andere rechtliche Themen informiere. Man biete etwa Schulungen an oder verfasse Merkblätter. Zum betreffenden Fall gibt der Verband keine Beurteilung ab, da sich der Sachverhalt nicht unabhängig verifizieren lasse.
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