Im Tötungsdelikt Buchs liegen die Resultate der Obduktion vor, wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt. Die angeordneten Obduktionen hätten ergeben, dass als Todesursache mutmasslich eine medikamentöse Vergiftung im Vordergrund steht. Ein Todesopfer wurde mutmasslich erstickt.
Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen gehen die Untersuchungsbehörden davon aus, dass die Tat nicht im Affekt begangen wurde. «Es gab jedoch im Vorfeld – sowohl im engen als auch im weiteren Umfeld des 37-Jährigen – keinerlei Anlass oder Hinweise, die auf die Tat hätten schliessen lassen können», heisst es in einer Mitteilung.
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