Mit der am 1. April in Kraft getretenen Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wird in erster Linie versucht, dem Schwarzmarkthandel ein Schnippchen zu schlagen und den Konsumenten etwas mehr Gesundheit sschutz zu gewährleisten. Die erste Säule des CanG bietet Cannabis freunden schließlich die Option, in den eigenen vier Wänden bis zu drei potente Hanfpflanzen pro erwachsenem Bewohner zu züchten.
Dennoch ließe sich nicht davon ausgehen, dass der illegale Handel mit dem ersten Schritt des Gesetzes verschwinden werde. Gelegenheitskiffer würden wohl kaum damit anfangen, die Wohnung entsprechend umzubauen, um drei Pflanzen zu ziehen. Hier würde, wie schon in der Vergangenheit, in erste Linie der Bedarf durch Bekannte gedeckt werden. „Jeder kennt immer jemanden, der jemanden kennt, der etwas besorgen kann.
Auch würden Wohnungen nicht mit Pflanzen voll gestellt werden. Wäre dem in Einzelfällen doch so, könne die Polizei aktiv werden. Es wäre „völlig übertrieben“, dass die Polizei sich vor eine Schule oder einen Spielplatz stellen müsse, um zu schauen, ob jemand kiffe. „Das Gegenteil sollte der Fall sein.“
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