«Ich fühle mich für dumm verkauft», sagt Monika Hürlimann und meint damit die Swiss. «Ich erwarte, dass die Swiss mich gleichbehandelt, wie meinen Schwager», schliesslich hätten sie im gleichen Flugzeug gesessen.
Was können Passagiere unternehmen? Box aufklappen Box zuklappen Wer sein Recht als Fluggast verletzt sieht, kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Anzeige einreichen. Durch die – nachträgliche – Entschädigungszahlung an das Ehepaar Herger hält sich die Swiss in diesem Fall somit an die geltende Fluggastrechteverordnung.
Keine Entschädigung gibt es dann, wenn die Airline nicht für die Annullation verantwortlich ist. Also bei aussergewöhnlichen Umständen wie Wetterstörungen, Vogelschlag oder ein Fluglotsenstreik. Anderthalb Monate lang hört Gregor Herger nichts mehr. Und dann fliesst plötzlich Geld. 470 Franken für ihn und seine Frau, kommentarlos überwiesen von der Swiss. Dies entspricht dem Tarif der Fluggastrechteverordnung für annullierte Kurzstrecken.
«Der Flug wurde aufgrund eines technischen Defekts annulliert. Da bei der ersten Prüfung nicht direkt ersichtlich war, dass das Flugzeug zeitnah wieder hätte eingesetzt werden können, wurde die Entschädigungsanfrage von unserem Kundendienst abgelehnt.
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