Dass die Professoren Philipp Zurkinden und Carl Baudenbacher Ende Februar vor der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats kritische Gutachten zum Entwurf eines Rahmenabkommens vorlegten, war nicht im Sinn des Aussendepartements . Umgehend sorgte es dem Vernehmen nach dafür, dass an der Kommissionssitzung Befürworter einer weiteren Integration der Schweiz in die EU mindestens mit Folien zu Wort kommen konnten.
Das EDA verweist darauf, dass es im Text des Abkommens heisse, die Beantwortung einer Frage durch den EuGH müsse «relevant und notwendig» sein. Zudem zeige ein Entscheid des EuGH von 1982 – die «Polydor-Rechtsprechung» –, dass die Auslegung von EU-Recht Rücksicht auf Verträge mit Drittstaaten nehmen müsse.
Der EuGH werde ein eigenständiges Schiedsgericht schon deshalb nicht anerkennen können, da er die einheitliche Auslegung des Vertragsrechts garantieren wolle. «Direkt oder indirekt entscheidet immer der EuGH.»Das EDA hält im Papier fest, dass es «in vielen möglichen Streitfällen CH - EU wahrscheinlich» sei, dass der EuGH angerufen werde.
Bei den flankierenden Massnahmen ist das EDA mit dem Gutachten Zurkinden insofern nicht einverstanden, als dass aus Sicht des Bundes eine allgemeine Kautionspflicht und Dienstleistungssperren weiterhin möglich und weitere eigene Massnahmen nicht ausgeschlossen wären, wenn sie nicht diskriminierend und verhältnismässig sind.
EUROPA JA – EU NEIN! Die EU-kritischen Parteien in Europa stellen der EU keine neuen Ideen entgegen, das ist immer noch ein wichtiger Machtfaktor der EU. Deswegen sind wir dafür, dass die Schweiz eine NEUE Europäische Organisation mitbegründet.
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