Nach der Verhandlung rechnete der Sohn der Verurteilten mit dem Kläger ab und schlug seinen Ex-Stiefvater nieder.Er mache schon seit er 14 sei Probleme, so der siegreiche Privatkläger. Er sei auch schon mehrfach ihm gegenüber gewalttätig geworden.Die Ex-Frau war nur Minuten zuvor wegen falscher Anschuldigung schuldig gesprochen worden. Sie bezichtigte ihren Ex-Mann der Vergewaltigung.Als er am 21.
Seine Ex-Frau wurde im Sinne der Anklage wegen falscher Anschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Die 40-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt. Sie meldete noch im Saal Berufung an.
Die Verhandlung endete vor dem Gerichtsgebäude indes unrühmlich und blutig. Der 18-jährige Sohn der Verurteilten eilte auf den Ex-Stiefvater zu und schlug ihn unvermittelt mit einem platzierten Schlag auf die Brille zu Boden. Der Wettkampfboxer rächte so die Verurteilung seiner Mutter. Er mache schon seit er 14 sei Probleme, so der siegreiche Privatkläger. Er sei auch schon mehrfach ihm gegenüber gewalttätig geworden.
An beiden Abenden habe sie ihn stundenlang bezirzt. Es kam auch zu sexuellen Handlungen. Diese seien aber einvernehmlich gewesen. «Wieso liessen Sie sich auf sexuellen Kontakt ein, obwohl Sie entschlossen waren zur Scheidung und solche Bedenken hatten, dass Sie die Treffen aufzeichneten?», fragte Markus Trottmann, der Verteidiger der Ex-Frau, etwas ungläubig. «Weil es menschlich ist», entgegnete der Ex-Mann.
Das Gericht sah den schweren Tatvorwurf denn auch als den ausschlaggebenden Rechtfertigungsgrund, weshalb die heimlich angefertigten Tonaufzeichnungen des Klägers als Beweismittel zulässig waren. «Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt das private Interesse der Beschuldigten hier klar», so Richter Karrer.
Der Sohn soll einen lebenslangen Landesverweis erhalten. Er soll total von der Schweizer Gesellschaft ausgeschlossen werden. Absolute Nulltoleranz für alle Gewalttäter!
Wie immer: CH-Gerichte sprechen selten eine richtige Strafe aus. Immer nur bedingte, die nach ein paar Jahren auslaufen. Selbst im Wiederholungsfall werden sie oft nicht vollzogen. Richtig wäre ein Hammer: Gefängnisstrafen, gefolgt von Landesverweis. Gerne auch für Schweizer!
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