Der Verteidiger plädierte darauf, dass sein Mandant schuldunfähig sei und einen Filmriss habe, weil er betrunken gewesen sei. Das Gericht kam zu einer anderen Einschätzung. Immerhin sei der Mann fit genug gewesen, um sein Opfer minutenlang zu filmen. Und «Sie haben sie ein zweites Mal gequält,», betonte die Vorsitzende der fünfköpfigen Gruppe von Richterinnen und Richtern, die den Fall beurteilten.
Der einschlägig Vorbestrafte, der schon in Ungarn wegen Gewaltdelikten im Gefängnis war, wurde wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher einfacher Körperverletzung teilweise mit einem gefährlichen Gegenstand, versuchter Nötigung, Drohung und mehrfachen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.