Störende Gesetzeslücke - Geldwäsche via Betreibungsamt – weil sicher niemand Fragen stellt

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Geldwäsche via Betreibungsamt – weil sicher niemand Fragen stellt: Von den Banken verlangt der Staat strikte Sorgfalt bei Bargeld. Bei den Betreibungsämtern werden beide Augen zugedrückt.

Bei 15'000 Franken fangen die Probleme an: Wer hohe Bargeldbeträge auf einer Bank einzahlen will, muss Fragen zur Herkunft des Geldes beantworten. Geldwäscherei-Verdachtsfälle melden die Banken der Aufsicht. Anders beim Staat: Die Betreibungs- und Konkursämter nehmen Bargeld einfach entgegen und überweisen das Geld aufs Bankkonto.

Ich habe das nicht mehr aus dem Kopf gekriegt, dass das nicht sauberes Geld war. Autor: Ex-Betreibungsbeamtin Wenn jemand Geld waschen will, dann betreibt er einen Bekannten – zum Beispiel auf Rückzahlung eines fiktiven Darlehens von 80'000 Franken. Dann gibt er dem Bekannten das Geld und der bringt es zum Betreibungsamt. Das Amt nimmt das schmutzige Geld entgegen und überweist es auf das Konto des Geldwäschers.

Klare Devise von obenTatsächlich aber sagt die frühere Betreibungsbeamtin, sie habe regelmässig hohe Barzahlungen bekommen. Nicht von Privaten, sondern von Geschäftsleuten. Sie erzählt von einem «Stammkunden» aus der Immobilienbranche, der viel mit Russland zu tun hatte und jeweils mehrere 10.000 Franken brachte. Doch als sie ihren Vorgesetzten informierte, wurde ihr nur gesagt, sie müsse das Geld annehmen.

 

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