Zwischen zwei Mitbewohnern entbrannte ein tätlicher Streit, der mit Fusstritten gegen den Kopf des einen endete. Das Opfer wurde leicht verletzt. Der Täter wurde nun verurteilt.Vor dem Kreisgericht St.Gallen musste sich ein 31-jähriger Mann verantworten, der zusammen mit zwei Männern in einer Wohngemeinschaft lebte. Wegen Geldmangels sei es immer wieder zu Streit gekommen, erklärte der Schweizer an der Gerichtsverhandlung.
Der Rechtsvertreter des Opfers verlangte eine Genugtuung für seinen Mandanten. Er habe nicht nur Schmerzen am Kopf, sondern auch einen Bruch des Sprunggelenkes davongetragen. Durch den Angriff in seinem Zuhause seien zudem psychische Beschwerden aufgetreten.Die Verteidigerin beantragte einen Freispruch und die Abweisung der Zivilforderung. Ihr Mandant habe nur rund eineinhalb Monate in der Wohngemeinschaft gelebt.
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