Hausarzt Ulrich Nägeli aus dem glarnerischen Bilten kann Italienisch. Die Grundlagen erlernte er bereits in der Mittelschule, später arbeitete er mehrere Jahre als Arzt im Tessin. Dennoch musste er nun für eine zehntägige Stellvertretung in einer Tessiner Arztpraxis seine Italienischkenntnisse mit einem Sprachdiplom der Niveaustufe B2 belegen.
Denn so wie Nägeli den Tessiner Behörden seine Italienischkenntnisse belegen muss, hat ein Arzt aus der Romandie mit einem Sprachdiplom seine Deutschkenntnisse zu belegen, wenn er östlich der Saane eine Praxis eröffnet. Ebenso wie ein Deutschschweizer in der Romandie.Der Grund liegt im Medizinalberufegesetz. Es ist seit 2018 in Kraft. In der dazugehörenden Verordnung hat der Bundesrat die Anforderungen an die Sprachkompetenz definiert.
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