ist das Ende der Hoffnung erreicht: Die Lausanner Richter bestätigen das Urteil des Zürcher Obergerichts. Dieses hatte die Frau wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt, ihr dabei eine Notwehrsituation zugutegehalten. Weil sie die Grenzen der erlaubten Notwehr aber überschritt, wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Frau im März 2015 wegen vorsätzlicher Tötung, begangen im Notwehrexzess, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre verlangt. Im April 2016 kam es ganz anders. Das Obergericht sprach die Frau von Schuld und Strafe frei. Der psychiatrische Gutachter hatte von einer «massiven Bedrohungslage» gesprochen, das Obergericht sagte, die Frau habe sich psychisch in einem «Überlebensmodus» befunden. Zwar ging auch das Berufungsgericht von einer vorsätzlichen Tötung aus. Im Gegensatz zum Bezirksgericht hielt es den Notwehrexzess aber für entschuldbar.
Abgesehen von 93 Tagen Untersuchungshaft befand sich die Frau in den letzten sieben Jahren in Freiheit.
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