Ein ehemaliger Fahrer des Unternehmens Uberpop hat vor einem Arbeitsgericht Lausanne Recht bekommen. Das Gericht anerkannte ihn als Angestellten vonDer Fahrer hat von April 2015 bis Dezember 2016 jeweils 50,2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber gearbeitet.
Laut dem Anwalt ist jedoch an dem Fall das Wichtigste, dass das Gericht festgestellt hat, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte. «Das Urteil ist eindeutig. Es erkennt das Bestehen eines Arbeitsvertrags an», sagte der Anwalt.
Herausragende Innovation und Sozialgesetze müssen im Einklang sein - auch bei Uber..
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: srfsport - 🏆 10. / 68 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »