Das Staatssekretariat f�r Migration entzieht erstmals einem Doppelb�rger die Schweizer Staatsb�rgerschaft. Er war zu einer mehrj�hrigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er f�r eine islamistische Terrororganisation Propaganda betrieben und K�mpfer rekrutiert hatte.
Das SEM kann laut Artikel 42 des Bundesgesetzes �ber das Schweizer B�rgerrecht einer Doppelb�rgerin oder einem Doppelb�rger das Schweizer B�rgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugef�gt hat und damit die Sicherheit des Landes gef�hrdet, wie einer Mitteilung des SEM vom Mittwoch zu entnehmen ist.
Aus Sicht des SEM sind diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erf�llt. Die betreffende Person sei zu einer mehrj�hrigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie Propaganda f�r eine verbotene islamistische Organisation betrieben und f�r diese K�mpfer rekrutiert hatte. Neben dem Schweizer B�rgerrecht wird dem Mann auch das B�rgerrecht des Kantons und der Gemeinde entzogen. Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskr�ftig. Die betreffende Person kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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