Was ist passiert? Der Kanton Solothurn will als erster Kanton ein Verbot von Schottergärten einführen. Das entschied das Parlament am Dienstag. «Das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, ist untersagt», heisst es in der neuen Fassung der kantonalen Bauverordnung. Bestehende Gärten sind nicht betroffen. Noch kann gegen den Entscheid das Referendum ergriffen werden.
Warum sind Schottergärten problematisch? Der Bundesrat spricht sich in einem Bericht vom Dezember 2022 mit dem eindeutigen Titel «Stopp der Verschotterung von Grünflächen» gegen solche Gärten aus. «Die Flächen verlieren ihre Bedeutung als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Zudem nehmen die Steine die Hitze auf. Dies verstärkt die Effekte des Klimawandels.
Geben Schottergärten weniger zu tun? Nein, schreibt der Bundesrat im Bericht. Die Begründung, dass der Aufwand für den Unterhalt eines Schottergartens einfacher und kostengünstiger sei als für eine mit Pflanzen gestaltete Grünfläche, stimme nicht. «Damit Schottergärten nicht verkrauten, ist ein regelmässiger Unterhalt erforderlich, der sowohl zeitlich als auch finanziell nicht zu unterschätzen ist», schreibt der Bundesrat.
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