In Hanni Windischs Briefkasten flatterte unlängst ein Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft.Gebüsst wird die Schäferin, weil sie einen ihrer Hirtenhunde in einem Waldstück nicht angeleint hatte.Eine Schäferin aus Gretzenbach SO musste eine Busse bezahlen, weil sie ihren Hirtenhund nicht angeleint hatte.Das Gesetz besagt allerdings klar: In den Frühlings- und Sommermonaten gilt in den Solothurner Wäldern eine generelle Leinenpflicht.
Hanni Windisch kann es noch immer nicht glauben: Anfang August erhielt die Schäferin einen Strafbefehl von der Solothurner Staatsanwaltschaft. Dies, weil einer ihrer Hirtenhunde in einem Waldstück nicht angeleint gewesen sei. Für die Gretzenbacherin eine absurde Begründung, seien ihre Vierbeiner doch unentbehrlich, etwa beim Einzäunen und Zügeln der Herde.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen allerdings einen Verstoss gegen die Leinenpflicht ahnden, auch wenn es sich um einen Schafe treibenden Hund handelt. So heisst es im Strafbefehl: «Ausnahmen für einzelne Gebrauchshunderassen von der Leinenpflicht in der Zeit von Mai bis Ende Juli sind weder im Gesetz noch in der Verordnung explizit erwähnt und entsprechende Regelungen dem Veterinärdienst auch nicht bekannt.
Blöder geht’s immer, wie bekloppt kann eine Behörde eigentlich noch sein?!!! Wann werden endlich Bussen gegen fehlbare Behörden ausgestellt? Für mich wäre die Busse da klar, eine Woche Schafe hüten mit angeleinten Hunden!
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