Rechtsstreit gelöst: Die Bananenbrücke gehört definitiv dem Bund

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«Rechtsstreit Gelöst: Die Bananenbrücke Gehört Def Nachrichten

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Der Muttenzer Gemeinderat hat vom Bundesverfassungsgericht abklären lassen, wer die Sanierung der Fussgängerbrücke über die N18 übernehmen muss – und hat jetzt gesiegt. Die Gemeinde muss nur wenig zahlen.

Der Muttenzer Gemeinderat hat vom Bundesverfassungsgericht abklären lassen, wer die Sanierung der Fussgängerbrücke über die N18 übernehmen muss – und hat jetzt gesiegt. Die Gemeinde muss nur wenig zahlen.2018 wurde die Bananenbrücke in Muttenz saniert. Der Übergang über die Autobahn N18 für Fussgänger und Velofahrerinnen ist längstens wieder geöffnet.

2017 begann das Astra mit dem Erhaltungsprogramm des ganzen Strassenabschnitts Schänzli, zu dem die Bananenbrücke gehört. Das Bundesamt und die Gemeinde waren sich einig, dass das die Gelegenheit sein sollte, die Brücke zu sanieren – wobei der Gemeinderat die Übernahme der Sanierungskosten unter den Vorbehalt stellte, dass die Gemeindeversammlung dazu grünes Licht gibt.

Was auf den ersten Blick wie eine Missachtung des Vertrags von 1987 aussieht, konnte die Gemeinde durchaus rechtfertigen. Sie vertrat am Gericht nämlich den Standpunkt, durch die Übernahme aller Schweizer Nationalstrassen durch den Bund im Jahre 2008 habe auch die Brücke den Besitzer gewechselt. Damit sei die Gemeinde nicht mehr für den Unterhalt zuständig.

«Das ist ein sehr gutes Urteil für uns», sagt der Muttenzer Bauverwalter Christoph Heitz. Zwar wird die Gemeinde eine neue Verfügung vom Astra erhalten, wieder mit einer Rechnung. Aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten Besitzverhältnisse muss die Gemeinde aber nur die Sanierung des Strassenbelags und der Beleuchtung berappen – wohl nur ein kleiner Teil der 727’062 Franken der Gesamtkosten.

«Ich gehe davon aus, dass es zur Kostenaufteilung keine Streitpunkte mehr gibt», sagt Heitz. Die Anwaltskosten der Gemeinde – insgesamt 19’040 Franken – trägt vollumfänglich der Bund. Muttenz muss keine Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten.

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