Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer jungen Franz�sin abgewiesen, die im Fr�hling 2017 aus der Schweiz ausgewiesen wurde, weil sie sich radikalisiert hatte. Die Informationen des Fedpol reichten laut Gericht aus f�r den Entscheid.
Weiter soll das Paar im Juli 2016 in die T�rkei gereist sein, von wo es bereits nach wenigen Tagen zur�ckkehrte, ohne daf�r eine plausible Erkl�rung liefern zu k�nnen. Ein Jahr davor war der Mann in das nordsyrische Rakka gereist, der damaligen Hochburg der Terrormiliz Islamischer Staat .Das Fedpol verf�gte im M�rz 2017 die Ausweisung der Franz�sin. Es hielt fest, dass die Frau �ber ihren Partner Zugang zu einer Gruppe von Islamisten habe.
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