am Dienstag im Mordprozess Boppelsen wegen mehrfachen Mordes zu einerverurteilt. Von einer Verwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft forderte, wurde abgesehen. Seine EhefrauGefängnis verurteilt. Auch der KomplizeBei der Urteilsbegründung sagt der Gerichtspräsident, dass die zwei entsetzlichen Vorfälle, welche das Gericht zu beurteilen hatte,Wie der Richter erläutert, seien die Aussagen des Beschuldigten Thomas K.
, so die Staatsanwältin. Thomas K. habe in kürzester Zeit zwei Morde begangen. Hätte der Beschuldigte beim ersten Mord Reue verspürt, so argumentiert die Staatsanwältin, dann hätte er den zweiten Mord einer ihm unbekannten Person nicht begangen. «Thomas K. ist einLaut der Staatsanwältin käme für Thomas K. nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in Frage. Das Tatverschulden von K. müsse als schwer bezeichnet werden.
habe. Mit der Gruppe habe sich K. am Tattag hinter dem Haus getroffen. Die Serben hätten von ihm verlangt, dass er das Opfer mit dem Klebeband erstickt.Wieso die «Geschäftsleute» die Tötung des Opfers forderten, wisse K. nicht. Er habe bei der Gruppe Schulden gehabt. «Für was meine Ehefrau alles mitmachen musste mit meiner Gesundheit und anderen Komponenten, ist die Ehe gut gelaufen», sagt K. Der 31-Jährige will einfür die beiden Kinder. «Ich liebe meine Kinder.» Bis anhin hätten er und Corine K. über das Sorgerecht noch nicht gesprochen.
Der Anwalt von Markus N. argumentiert in einem Plädoyer, dass der Beschuldigte nur im Fall des Mordes an dem 36-Jährigen Lastwagenbesitzer verfolgt und verurteilt werden könne. Das weil er in Deutschland verhaftet wurde und. Dabei habe er nicht auf das Spezialitätsprinzip verzichtet.
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