- Prozess gegen Belarussen: Die Welt blickt auf Rorschach

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Ein Ex-Mitglied von Lukaschenkos Sondereinheit wird von einem Schweizer Regionalgericht freigesprochen. Eine Einordnung.

Worum geht es? Das Kreisgericht Rorschach hat einen Mann aus Belarus vom Vorwurf freigesprochen, am Verschwindenlassen von Oppositionellen Ende der 1990er-Jahre beteiligt gewesen zu sein. Der Mann hatte gegenüber Medien und Asylbehörden angegeben, als Mitglied einer Sondereinheit bei der Verhaftung von Oppositionellen geholfen zu haben und Zeuge ihrer Ermordung geworden zu sein. Das Gericht hatte Zweifel an seiner Schuld.

Inwiefern profitieren die Opferangehörigen? Aus deren Sicht ist der Prozess auch deshalb nicht vergebens, weil der Beschuldigte detailliert schilderte, was im Jahr 1999 angeblich passiert ist. Für die Opferangehörigen klingen seine Schilderungen glaubwürdig, sie haben durch den Prozess also etwas mehr Klarheit bekommen.

Wie geht es weiter? Es ist es sehr wahrscheinlich, dass das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen wird. Gut möglich, dass sich am Ende sogar das Bundesgericht äussern wird. Das ist gut so, denn der Tatbestand des Verschwindenlassens von Personen kommt in der Schweiz das erste Mal überhaupt zur Anwendung.

Verschwindenlassen: Auch ohne Bezug zur Schweiz strafbar Box aufklappen Box zuklappen Auch wenn keinerlei Bezug besteht, ist das Verschwindenlassen von Personen hierzulande strafbar. Denn gemäss Schweizer Strafgesetzbuch ist einzige Voraussetzung, dass der Täter sich in der Schweiz aufhält und nicht ausgeliefert wird. Die Schweiz hat diesen Straftatbestand eingeführt, nachdem sie das UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert hat.

 

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