Obergericht Zürich – Freispruch für Dignitas-Gründer – weil Staatsanwalt patzte

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Die Oberstaatsanwaltschaft spricht von einem «bedauerlichen Versäumnis», das aufgrund eines «internen Missverständnisses» passiert sei. (Abo)

Es bleibt beim Freispruch für Ludwig A. Minelli, weil der Beschluss des Obergerichts rechtskräftig wird.Bereicherte sich Dignitas-Gründer Ludwig A.

Minelli dadurch, dass er sterbewilligen Menschen ihren letzten Wunsch erfüllt? Machte er also, was laut Strafgesetzbuch verboten ist? Dort heisst es: «Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemandem zum Selbstmord verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

 

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