Mit 13 zu 12 Stimmen sprach sich die SGK-N gegen die separate Finanzierungsvorlage aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden. Die Kommission verabschiedete eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung.
Der Bundesrat ist derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu erarbeiten. Sicher ist, dass die Zusatzrente ab 2026 ausgezahlt wird. Kosten wird das im Jahr der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein, wegen der wachsenden Zahl von Pensionierten.
SP kritisiert Empfehlung der KommissionDie SP wirft der bürgerlichen Mehrheit in der Nationalratskommission vor, mit dem Entscheid die Umsetzung des Volksentscheids zu verweigern. Eine rasche Umsetzung der Initiative sei wegen der steigenden Lebenskosten nötig, schreibt die Partei in einem Communiqué.
Wie bei der AHV soll auch der jährliche Zuschlag bei der IV weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen, wie dem Initiativtext zu entnehmen ist. Die Finanzierung der zusätzlichen IV-Rente habe zudem analog und im Gleichschritt mit der Umsetzungsvorlage zur angenommenen Volksinitiative zur 13. AHV-Rente zu erfolgen.
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