«Nacktselfie-Affäre» beschäftigt die Gerichte

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Von den vier Strafverfahren, die Geri Müller wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte angestossen hatte, sind zwei noch immer hängig.

Die sogenannte Nacktselfie-Affäre um den damaligen Grünen-Nationalrat und Badener Stadtammann Geri Müller wurde im Sommer 2014 publik. Die «Schweiz am Sonntag», wie die Zeitung damals hiess, berichtete über eine Bekanntschaft Müllers zu einer Frau und publizierte den intimen Inhalt des Chatverlaufs. Fast fünf Jahre ist das nun her.

Müller ist inzwischen von der politischen Bühne verschwunden. Von den vier Strafverfahren, die er wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte angestossen hatte, sind zwei noch immer hängig. Abgeschlossen ist das Verfahren gegen die frühere Chatpartnerin, sie wurde im Sommer 2016 wegen übler Nachrede, versuchter Nötigung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen per Strafbefehl verurteilt.

jüngst berichtete. Die Staatsanwaltschaft werfe ihm versuchte Nötigung beziehungsweise Anstiftung dazu vor. Bei Josef Bollag indessen ist eine Art Prozess nach dem Prozess entstanden.Die Berner Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen versuchter Nötigung, Aufbewahrung, Auswertung, Zugänglichmachens und Kenntnisgabe von unbefugt aufgenommenen Gesprächen gegen Josef Bollag im März 2018 eingestellt.

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt quittierte dies in seinem Antwortschreiben als beleidigend oder gar verleumderisch, die Eingabe verletze Sitte und Anstand und könnte deshalb eigentlich zurückgewiesen werden, was aber im Interesse der Verfahrensbeschleunigung nicht geschehe. Bollag verlangte daraufhin, dass der stellvertretende Generalstaatsanwalt, der die Antwort verfasst hatte, in den Ausstand treten müsse.Das Bundesgericht sieht das anders.

Bollag beantragte dem Bundesgericht auch, das Urteil nicht zu publizieren, auch nicht anonymisiert. Dies lehnte das Gericht ebenfalls ab. Ob auch die Einstellungsverfügung der Berner Staatsanwalt bald öffentlich einsehbar wird, wird sich weisen. Nachdem das Ausstandsbegehren entschieden ist, kann die Generalstaatsanwaltschaft nun in der Sache entscheiden. Josef Bollag wollte sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht äussern.

 

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