Wird eine Parlamentarierin in der Schweiz Mutter, steht sie vor einer schwierigen Entscheidung: Wenn sie ihre politischen Rechte weiterhin wahrnimmt, riskiert sie, den Lohnersatz für den Mutterschaftsurlaub zu verlieren. Das geltende Recht geht laut dem neusten Bundesgerichtsurteil davon aus, dass die Frau mit der Parlamentsarbeit ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat und der Lohnersatz nicht mehr ausbezahlt wird.
Eine davon ist Kathrin Bertschy, GLP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von Alliance F. Sie hat gegen Ende ihres Mutterschaftsurlaubs 2019 an Kommissionssitzungen teilgenommen, worauf ihr von der Ausgleichskasse des Kantons Bern die Mutterschaftsentschädigung gestrichen wurde. Sie hat sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt – erfolglos.
Das Gericht dagegen hält die politische Tätigkeit für eine umfassende Arbeitsleistung, die entsprechend entschädigt werde. Diese Argumentation ist juristisch nachvollziehbar, aber nicht mehr zeitgemäss. Immer mehr jüngere Frauen, die als gewählte Politikerinnen Mutter werden, sitzen in Schweizer Parlamenten.
spreiter Wieder typisch SRF, tendenziöse Berichterstattung.
srfbern spreiter Ich glaube, genauso steht es im Gesetz und so erstaunt es doch dann sehr, wenn Vertreterinnen des Gesetzgebers sich daran nicht halten wollen. Kopfschüttel!
spreiter „Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.“ (Mahatma Gandhi) Bestimmt hat er die „Innen“ mitgemeint.
spreiter Ein einseitiger Artikel. Alle Mütter müssen sich entscheiden: Entschädigung oder Lohn. Hier wollte die Politikerin für sich beides. Das BGer lehnte eine Ausnahme ab, weil keine vorgesehen ist. Das ist keine Diskriminierung, sondern gerecht, weil andere auch keine Ausnahme kriegen
spreiter Warum nennt die Kommentare „Analysen“?
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