Mord soll nicht mehr verjähren: Wo steckt die Gesetzesvorlage?

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Mord soll nicht mehr verjähren: So fordert es eine St.Galler Standesinitiative, so beschliessen es National- und Ständerat – wo steckt eigentlich die Gesetzesvorlage?

Absperrband der Polizei: Schwerstverbrechen wie Mord sollen in der Schweiz künftig nicht mehr verjähren.Dreissig Jahre. Dann verjährt Mord. Keine Strafverfolgung mehr. Kein Urteil mehr.

Nach dreissig Jahren verjähren Delikte hierzulande auch dann, wenn sie eine lebenslange Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Selbst wenn einer Täterin oder einem Täter ein Mord hieb- und stichfest nachgewiesen werden kann - sind die dreissig Jahre abgelaufen, ist die Justiz machtlos. Täterinnen und Täter kommen straffrei davon.

 

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