Der weltweit tätige, mexikanische Grossbäckerei-Konzern Bimbo muss sich in der Schweiz einen neuen Namen suchen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Name «Bimbo QSR» eine «zutiefst abwertende und rassistischen» Bedeutung für dunkelhäutige Menschen habe.Der mexikanische Lebensmittelkonzern Bimbo kann seine Marke «Bimbo QSR» in der Schweiz nicht eintragen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ablehnung aufgrund der rassistischen Konnotation des Begriffs bestätigt.
In ihrer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht machte die Grupo Bimbo S.A.B. geltend, Bimbo sei gemäss seiner Bedeutung «Kleinkind» in der italienischen Sprache zu verstehen. Zudem stehe das Wort durch den Zusatz «QSR» für Quick Service Restaurant in einem Kontext, der jede rassistische Anspielung ausschliesse.
Diese Argumente lassen die Richter in St. Gallen in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht gelten. Sie halten fest, dass die Frage anhand des durchschnittlichen Verständnisses beurteilt werde. Nicht relevant sei die Absicht, mit der das strittige Wort verwendet werde.Die vom Bundesrat orchestrierte Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die UBS jährt sich zum ersten Mal. Es waren dramatische Tage für den Schweizer Finanzplatz.Washington, 12.03.
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