Es eilt. Einige pflanzenbauliche Termine müssten eingehalten werden. Beispielsweise die Nützlingsstreifen sollten bis am 14. Mai angelegt sein. Doch das Wetter macht teils einen Strich durch die Rechnung.Bis am 14. Mai sollten die Nützlingsstreifen angesät werden. Das gilt für ein- und mehrjährige Nützlingsstreifen, die mindestens vier Jahre am selben Standort bleiben.
Mit der richtigen Technik und zur richtigen Zeit gesät, stelle eine Untersaat kein Konkurrenzproblem für den Mais dar, sagt Landwirt Beat Wüest. Er beobachtet mehrere positive Effekte, etwa bessere Befahrbarkeit und Bodenstruktur.Die Wirtschaftskommission des Ständerats schliesst sich der grossen Kammer an und verlangt, dass die Pflicht zu 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen nie eingeführt wird. IP-Suisse und Bio Suisse vermochten nicht zu überzeugen.
Das Projekt im Kanton Basellandschaft gilt als Vorzeigebeispiel dafür, wie Landwirtschaft und Naturschutz zusammen funktionieren. Landwirt Marcel Itin erklärt, welche Massnahmen er umsetzt und wie es in der Leitungsgruppe des Obstgartens Farnsberg zu und her geht.Es braucht die Brachen Die zukünftige Nahrungsmittelproduktion hängt auch von einer funktionierenden Biodiversität ab. Um die Ackerland-Brachen sichtbarer zu machen, findet in Luzern ein Wettbewerb statt.Die Bagatellgrenze für FFF-Verbrauch liegt seit dem 1. April nicht mehr bei 1500 m2, sondern bei 500 m2. Wird diese Grenze überschritten, muss die verbaute FFF kompensiert werden. Davon ist die Landwirtschaft nicht ausgenommen.
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