Mit den neuen Bestimmungen seien Mieterinnen und Mieter künftig besser vor Verdrängung durch Kündigung und Mietzinserhöhungen geschütztDie ausformulierte Gesetzesinitiative des Basler Mieterinnen- und Mieterverbandes war am 28. November mit einem Ja-Stimmenanteil von 53,1 Prozent angenommen worden.
Zudem erhalten die Mieterinnen und Mieter nach einer Sanierung oder einem Umbau das Recht, in die Liegenschaft zurückzukehren. Auch eingeführt wird eine Bewilligungspflicht für die Erstellung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften mit vier oder mehr Wohnungen. Neu wird bei geschützten Wohnungen ein allfälliger Mietzinsaufschlag als Folge einer Sanierung oder eines Umbaus während fünf Jahren kontrolliert. Der maximale Mietzinsaufschlag wird von der
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