Im Zusammenhang mit der IS-Terrormiliz hat die Bundesanwaltschaft gegen einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Der schweizerisch-italienische Hauptangeklagte hat gemäss Anklage den IS in Syrien unterstützt und mehrere Personen für den IS rekrutiert. Dem zweiten Angeklagten wird die versuchte Ausreise in das Herrschaftsgebiet des IS zur Last gelegt, um sich diesem anzuschliessen sowie die Rekrutierung einer Person für den IS.
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nach seiner Rückkehr in die Schweiz durch das Nutzen seines Ansehens als Rückkehrer mehrere Personen dazu motiviert hat, sich dem IS anzuschliessen. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass auch er eine Person für den IS rekrutiert hat. Dies mit dem Ziel, dass sich die von ihm angeworbene Person in das Herrschaftsgebiet des IS in Syrien oder dem Irak begibt und sich dort dem IS anschliesst.
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