Keine fremden Boote auf Zuger Seen wegen Gefahr der Quaggamuschel

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Der Zuger Regierungsrat hat die Einwasserung von nicht im Kanton registrierten Booten in Zuger Gewässern für ein Jahr verboten. Die Sicherheitsdirektion begründet das Verbot damit, dass beispielsweise die Quaggamuschel via Boote aus anderen Seen in Zuger Gewässer eingeschleppt werden könnte. Die Verbot gilt ab dem 12. April.

Der Zuger Regierungsrat hat die Einwasserung von nicht im Kanton registrierten Booten in Zuger Gewässern für ein Jahr verboten. Die Sicherheitsdirektion begründet das Verbot damit, dass beispielsweise die Quaggamuschel via Boote aus anderen Seen in Zuger Gewässer eingeschleppt werden könnte. Die Verbot gilt ab dem 12. April.Quaggamuscheln breiten sich seit mehreren Jahren in Schweizer Gewässern aus und können Kosten in Millionenhöhe verursachen.

Betroffen vom Verbot sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Boote. Im Ägerisee oder dem im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees dürfen sie nicht mehr einwassern. Für Boote mit Zuger Kontrollschild ändere sich nichts.Seit rund zehn Jahren breitet sich die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in Schweizer Seen und Flüssen aus. Sie kann erhebliche Schäden an Wasserinfrastrukturen und Ökosystemen verursachen.

 

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