Schiffe, die nicht im Kanton Schwyz immatrikuliert sind, dürfen ab Juni nicht mehr in bestimmten Seen einwassern.In die Schwyzer Seen sollen keine schädlichen Organismen wie etwa die Quaggamuschel eingeschleppt werden. Der Regierungsrat hat deshalb ein Verbot für die Einwasserung von Schiffen verabschiedet, die nicht im Kanton Schwyz immatrikuliert sind.
Dieses Verbot gilt für den Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee sowie für den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mittelte.Der akuten Einschleppungsgefahr invasiver aquatischer Organismen in die Schwyzer Gewässer durch gewässerwechselnde Boote wurde vor rund einem Jahr mit der Reinigungspflicht begegnet, wie es weiter heisst.
Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Schwyz registrierte Schiffe in diese Seen einwassern. Für die zwei Konkordatsseen Vierwaldstätter- und Zürichsee werden laut
Invasive Arten Quaggamuschel Schiffsfahrt Kanton Schwyz
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