. Ein relativ mildes Urteil für ein Doping-Vergehen. Das hat einen guten Grund, wie Ernst König, Direktor von Antidoping Schweiz, sagt: «Das ist damit zu begründen, dass zum einen kein Vorsatz nachweisbar war. Das heisst, Hussein nahm das Produkt nicht absichtlich ein, um die Leistung zu verbessern. Zum anderen war er sehr kooperativ.
Ernst König, Direktor von Antidoping Schweiz, sagt, das müsse eine Warnung für alle Athletinnen und Athleten sein.Das Urteil gegen Hussein ist aktuell noch nicht rechtens. Es besteht die Möglichkeit, dass das Urteil weitergezogen wird. Der 32-jährige Hussein hat aber bereits kommuniziert, dass er das Urteil akzeptiert. Laut König wird auch Antidoping Schweiz das Urteil nicht weiterziehen.
... sondern aus Dummheit. Kann auch bestraft werden.
... lol ... ja genau! Wer's glaubt wird seelig! Er wusste genau, was er nahm! Besitzt ja eine Arzt Lizenz!
... lol ... kein Vorsatz ... wer's glaubt wird seelig ...
Wenn er sich durch die Einnahme keinen Vorteil erhofft hat, stellt sich die Frage, warum hat er es dann genommen? 😉
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: 20min - 🏆 50. / 51 Weiterlesen »
Herkunft: tagesanzeiger - 🏆 2. / 87 Weiterlesen »
Herkunft: 20min - 🏆 50. / 51 Weiterlesen »