Ziel ist die Harmonisierung der Vorschriften mit dem eidgenössischen Ordnungsbussenrecht und eine effizientere Ahndung von geringfügigen Rechtsverstössen.Das eidgenössische Ordnungsbussenrecht ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zur Sanktionierung leichter Übertretungen, so bei Verkehrsdelikten, aber auch bei Verfehlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ausländer- und Integrationsrecht, Umweltschutzrecht und viele weitere.
Mit der Teilrevision der kantonalen Ordnungsbussengesetzgebung werden nicht nur die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, sondern auch die Verwaltungskosten reduziert. Zudem wird eine Gleichbehandlung von Ordnungsbussen auf kantonaler und bundesrechtlicher Ebene gewährleistet. Die Anpassung umfasst eine klar definierte Bussenhöhe und legt fest, welche Behörden zur Erhebung von Ordnungsbussen berechtigt sind.
Diese Gesetzesänderung steht im Einklang mit der Strategie des Kantons und des Bundes, das Rechtssystem effizienter zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu entlasten. „Die Anpassung des Ordnungsbussenrechts dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten“, so Karin Kayser-Frutschi weiter.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat den Gesetzesentwurf nun bis Ende Mai in die externe Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss daran wird er die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Die Beratung im Kantonsparlament ist im Herbst 2024 vorgesehen. Die neue Gesetzgebung soll auf den 1.
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