Kanton Luzern mit aktuellem Leitfaden für gerechte Gendersprache

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Regierungsrat und Staatskanzlei haben den Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter aktualisiert. Der Gebrauch von Schreibweisen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Gendergap ist in den amtlichen Texten nicht vorgesehen.

Die neue Fassung des Gender-Leitfadens formuliert Regeln, Tipps und zahlreiche Anwendungsbeispiele, um Menschen verschiedenen Geschlechts gleichermassen sichtbar zu machen. In den amtlichen Schriften des Kantons Luzern sind die Regeln verbindlich anzuwenden, heisst es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei.

Durch die verbindlichen Regeln leiste der Kanton auf diese Weise einen sprachlichen Beitrag zur Erfüllung der Verfassungsbestimmung, wonach Mann und Frau gleichberechtigt, also rechtlich und tatsächlich gleichgestellt sind. Die bisherigen Empfehlungen reichen zurück bis 1994 und wurden letztmals 2007 überholt.In der aktualisierten Fassung werde auch der Umgang mit neuen Schreibweisen zur Kennzeichnung diverser Geschlechtsidentitäten geregelt.

Der Leitfaden enthalte zahlreiche Anregungen, wie auf kreative Weise geschlechtsneutral geschrieben werden kann. Staatsschreiber Vincenz Blaser kommentiert die neue Auflage im Vorwort so :«Die Sprache der Verwaltung muss zeitgemäss und verständlich sein und zugleich korrekt und verbindlich. Dafür braucht es Regeln.

 

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