Die Regierung will das Rettungswesen neu umfassend in einem eigenständigen Gesetz regeln. Mit dem Erlass sollen zudem die Rahmenbedingungen für Ärzteschaft, Spitäler und Rettungsorganisationen angepasst werden. Ziel ist es, dass im Kanton Graubünden jeder Person, die sich in Gefahr befindet, krank oder verunfallt ist, möglichst rasch und optimal Hilfe geleistet wird.
Die öffentlichen Spitäler haben den Auftrag, einen leistungsfähigen, strassengebundenen Rettungsdienst in ihrer Gesundheitsregion bereitzustellen. Die diesbezüglichen Aufgaben der öffentlichen Spitäler werden in dem neuen Gesetz präzisiert. Die Regierung soll den Spitälern auch Vorgaben hinsichtlich der Organisation ihres Rettungsdiensts machen können, wenn dies zur Gewährleistung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts erforderlich ist.
Während die für das Rettungswesen massgebenden Bestimmungen heute auf verschiedene Erlasse verteilt sind, soll das Rettungswesen im Kanton künftig umfassend in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden.„Einer raschen und qualitativ hochstehenden Rettung kommt im Kanton Graubünden als Gebirgskanton mit 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung zu“, schreibt die Regierung in dem Bericht zur Vernehmlassung.
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