Ein 21-Jähriger rief, meist nachts, eine junge Frau an. Manchmal über ein Dutzend Mal pro Tag. Hob sie ab, hörte sie nur Atemgeräusche. Für diesen Unfug wird er nun bestraft.64 Mal. So oft rief ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Zofingen eine junge Frau auf deren Handy an. Teilweise über ein Dutzend Mal am Tag, dann wieder einige Tage nicht. Wobei, «Tag» ist eigentlich falsch: Bevorzugt rief er nachts an.
Er hielt seine Nummer dabei unterdrückt, aber natürlich nützt ihm das nichts, wenn erst einmal die Polizei involviert ist. Die fand ihn schnell, als die junge Frau Hilfe holte. Der Mann wird nun wegen «Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung» verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm brummt ihm via Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 110 Franken auf. Zahlen muss er 550 Franken Busse und 800 Franken Strafbefehlsgebühr.
Sie sind für Arbeit oder auf der Flucht in die Schweiz gekommen und werden hier nun alt: Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund. Die zunehmende Diversität stellt Pflegeeinrichtungen vor Herausforderungen.Copyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
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