wegen eines Frachthallenprojektes enteignet werden. Es geht um ein Grundstück von 11'842 Quadratmetern Fläche, wie dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu entnehmen ist. Der Flughafen Zürich will darauf ein Frachtgebäude erstellen.
Die Priora zog ausserdem in Zweifel, dass der Flughafenperimeter von 900 Hektaren bereits soweit verbaut sei, dass der Flughafen auf das 1,2 Hektaren grosse Grundstücks angewiesen sei. Zudem sprach das Unternehmen von einem «selbstverschuldeten Planungsdefizit» des Flughafens, das nicht mit einer Enteignung belohnt werden dürfe. Weiter sieht sich das Unternehmen in verschiedenen Grundrechten verletzt, etwa dem auf Wirtschaftsfreiheit.
Er ist und bleibt ein undurchsichtige Figur, zweimal pleite und Konkurs, und trotzdem kann er weiter machen....
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