Der Rorschacher Kreisgerichtspräsident Olav Humbel verkündet das Urteil gegen Juri Garawski .Das Kreisgericht Rorschach sprach ihn sowohl vom Vorwurf des Verschwindens als auch vom Vorwurf der Irreführung der Justiz frei. Mit dem Urteil folgte das Kreisgericht in der Sache der Verteidigerin.
Das Urteil gegen den Mann, der vor wenigen Tagen 45 Jahre alt wurde, war mit Spannung erwartet worden. Denn zum ersten Mal stand in der Schweiz, mutmasslich auch überhaupt auf europäischem Boden, ein Mann wegen Verschwindenlassens vor Gericht. Verschwindenlassen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017 eine Straftat und darf verfolgt werden, selbst wenn der ausländische Täter die Tat im Ausland an einem Ausländer verübt hat.
Für die Eröffnung des Strafverfahrens sorgte Garawski selber. Denn nachdem sein Asylgesuch abgelehnt worden war, wandte er sich via den Auslandrundfunk Deutsche Welle an die Öffentlichkeit. Daraufhin reichte die Genfer Nichtregierungsorganisation Trail International eine Strafanzeige ein. Die Organisation kämpft gegen die Straflosigkeit bei internationalen Verbrechen.
Staatsanwalt Peter Hangartner und Verteidigerin Vy Huynh waren an der Hauptverhandlung in der vergangenen Woche von den Schilderungen des Mannes überzeugt. Sie zogen daraus aber unterschiedliche Schlüsse. Während Hangartner in der Hauptsache eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten beantragte, verlangte Huynh einen Freispruch, weil die Straftat Verschwindenlassen bereits im Jahre 2016 verjährt sei.
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