Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften “ erhielten in Deutschland circa 4,5 Millionen Menschen ein Stück Freiheit zurück. Wer einzig gewisse Mengen Cannabis für den Eigengebrauch besitzt oder eine Anzahl von nur drei Pflanzen in der eigenen Wohnung wachsen lässt, muss sich nicht länger fürchten, Ärger mit der Polizei zu bekommen. Dinge, die noch vor dem 1.
Die Polizei würde nicht wissen, wie die neuen Regeln tatsächlich umgesetzt werden könnten, die Justizbehörden klagen, dass man alte und eigentlich abgeschlossene Fälle jetzt erneut zu überprüfen habe. Da die Mühlen hierzulande wohl besonders langsam mahlen, wurden aus diesem Grund bislang auch nur vereinzelt Menschen aus den Gefängnissen entlassene, da nach der neuen Rechtslage keinen Grund mehr für eine Bestrafung vorhanden ist.
Die Justiz würde sich auch nicht strafbar machen, wenn sie nicht sofort Geldstrafen storniere oder zurückzahlen würde. Es klingt daher in den Ohren der Legalisierungsbefürworter gleich doppelt so merkwürdig, wenn man sich in den Justizbehörden jetzt über die wichtige Aufarbeitung eines durchgesetzten Rechts beklagt, das schon vor Monaten nicht zwanghaft länger Gehalt hätte haben müssen.
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