Es mag ja sein, dass der Entscheid des Bundesgerichts streng juristisch korrekt ist. Das oberste Gericht hat gestern eine neue Bestimmung im Zürcher Sozialhilfegesetz gestützt, die es Betroffenen verunmöglicht, sich unmittelbar gegen Verfügungen der Sozialbehörde zu wehren
Ein Beispiel: Wer aufgefordert wird, ein Arbeitsprogramm zu absolvieren, kann nicht gerichtlich prüfen lassen, ob das Programm zumutbar und sinnvoll ist. Er kann nur die Verfügung ignorieren – und darauf warten, dass ihm die Behörde eine Kürzung derEine solche Bestimmung mag juristisch korrekt sein – staatspolitisch ist sie fragwürdig.
Hinzu kommt, dass Sozialhilfebezüger schon heute im Generalverdacht stehen, sich renitent zu verhalten. Das neue Recht verstärkt indirekt genau dieses Vorurteil – ohne dass die Betroffenen daran irgendeine Schuld hätten. Gesellschaftspolitisch ist das fragwürdig, und den Betroffenen gegenüber ist es unfair.
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